Ist die Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es erhalten grundsätzlich alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen Harz IV Leistungen. Die müssen beim Jobcenter/ARGE beantragt werden.
Keine Leistungen bekommen Personen die unter 15 Jahre sind und älter wie 65 Jahre.
Für sie gilt dann folgende Regelung:
Für die unter 15 jährigen erhalten die Erziehungsberechtigten Sozialgeld, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag.
Alle Rentner ab 65 Jahren ,sowie Altersrentner erhalten ggf.Leistungen aus der Sozialhilfe neben der Rente.
Info Seite für Harz IV Empfänger