Austausch

Ein Forum über Schule, Beruf ,Harz IV , Hobby und Unterhaltung über dieses und jenes
Aktuelle Zeit: Sa 25. Mär 2023, 10:14

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]




Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 
Autor Nachricht
 Betreff des Beitrags: ALG I - Arbeitslosengeld I
BeitragVerfasst: Di 24. Feb 2009, 00:16 
Offline
Administrator
Benutzeravatar

Registriert: So 22. Feb 2009, 22:42
Beiträge: 25
Als Arbeitslosengeld wird eine von der Arbeitslosenversicherung umfasste Leistung bezeichnet, welche unter bestimmten Voraussetzungen bei eingetretener Arbeitslosigkeit erbracht wird.

Als arbeitslos wird jener bezeichnet, der nicht unter einem Beschäftigungsverhältnis steht und dies bei der Agentur für Arbeit gemeldet hat. Weiterhin spricht man von Arbeitslosigkeit, wenn akute Bemühungen zur Beendigung der Einkommenslosigkeit, sowie eine Verfügbarkeit für die Agentur für Arbeit gegeben sind.

Den Anspruch auf das Arbeitslosengeld I kann jeder erheben, der als arbeitslos bei der Agentur für Arbeit gemeldet ist. Personen, die das 65.Lebensjahr vollendet haben, haben zum darauf folgenden Monat keinen Anspruch mehr auf diese Unterstützung. Außerdem ist es notwendig, dass die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllt ist. Diese Anwartschaftszeit ist dann erfüllt, wenn in den zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr eine beitragspflichtige Beschäftigung zur Arbeitslosenversicherung stattgefunden hat.

Die Höhe der Leistungen, welche man durch das Arbeitslosengeld I erlangen kann, richtet sich nach dem sogenannten Bemessungsentgelt. Dieses Entgelt errechnet sich in der Regel nach dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt, welches der Leistungsempfänger während der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung verdient hatte.

Von diesem Entgelt werden jedoch noch die Beträge für Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherung abgezogen. Die Summe, welche nach Abzug dieser Beträge übrig bleibt, wird als Leistungsentgelt bezeichnet. Die tatsächliche Höhe des Arbeitslosengeld I Anspruchs bestimmt nun der sogenannte Leistungssatz. Der Leistungssatz ist abhängig von der familiären Situation des Antragstellers, derzeit beträgt der Regelsatz für Arbeitslose mit Kindern 67%, für alle anderen 60 % des Leistungsentgelts.

Die Höhe des Arbeitslosengeld I Anspruchs berechnet sich nun aus dem Leistungsentgelt multipliziert mit dem Leistungssatz.

Neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I besteht für den Leistungsempfänger die Möglichkeit, eine Beschäftigung anzutreten. Diese ist jedoch auf den Kalendermonat, in welchem die Beschäftigung ausgeübt wird, anzurechnen, sofern der Freibetrag von 165 Euro überschritten wird.

Führt der Antragsteller seine Arbeitslosigkeit bewusst herbei, oder verstößt er gegen Meldepflichten kann dies eine zeitweise Einstellung der Leistungen zur Folge haben.

So lautet die rechtliche Grundlage für ALG I


Nach oben
 Profil  
Mit Zitat antworten  
 Betreff des Beitrags:
Verfasst: Di 24. Feb 2009, 00:16 


Nach oben
  
 
Beiträge der letzten Zeit anzeigen:  Sortiere nach  
Ein neues Thema erstellen Auf das Thema antworten  [ 1 Beitrag ] 

Alle Zeiten sind UTC + 1 Stunde [ Sommerzeit ]


Wer ist online?

0 Mitglieder


Tags

Erde, Geld, Kinder

Du darfst keine neuen Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst keine Antworten zu Themen in diesem Forum erstellen.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht ändern.
Du darfst deine Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Du darfst keine Dateianhänge in diesem Forum erstellen.

Suche nach:
Gehe zu:  
cron




Bei iphpbb3.com bekommen Sie ein kostenloses Forum mit vielen tollen Extras
Forum kostenlos einrichten - Hot Topics - Tags
Beliebteste Themen: Erde, Job, Kinder, Politik, Name

Impressum | Datenschutz